Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Kfz-Zulassung - Außerbetriebsetzung (Vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs)

Mitzubringende Unterlagen

- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. alte Fahrzeugdokumente
- Kennzeichen

Gebühren/Entgelte/Auslagen

7,70 € bis 8,00 € - Gebühr

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Das Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeugs kann auf Antrag für die Dauer von einem Jahr reseviert werden, entweder für die Wiederzulassung desselben Fahrzeuges oder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges. Wenn das resevierte Kennzeichen am selben Tag einem anderen Fahrzeug zugeteilt werden soll, darf mit dem zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeug nicht mehr gefahren werden.

Hinweis - Adressänderungen in den Kommunen möglich
Wer innerhalb des Landkreises Prignitz umgezogen ist, kann die erforderliche Adressänderung in den Fahrzeugpapieren seit Januar 2019 in den Ämtern und Gemeinden des Landkreises Prignitz (außer in Pritzwalk) vornehmen. Dadurch wird die Zeit für den Gang in die Kfz-Zulassungsbehörde gespart.

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen