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Sozialpass Prignitz

    Zweck des Sozialpasses ist es, einen Beitrag gegen die Gefahr einer möglichen Ausgrenzung sozial Schwacher zu leisten. Dieser Beitrag soll insbesondere auf dem Gebiet der Integration in das Gemeinwesen geleistet werden. Es sollen Begegnungsmöglichkeiten geschaffen bzw. der Zugang dazu erleichtert werden.

    Hinweise zum Sozialpass
    Der Sozialpass ist 12 Monate lang gültig.
    Er wird auf Antrag durch Vorlage der entsprechenden Bescheide verlängert.
    Der Pass ist nicht übertragbar. Er muss bei Wegzug aus der jeweiligen Stadt bzw. Amt oder Gemeinde unaufgefordert bei der beantragten Stelle zurückgegeben werden.

    Anspruchsberechtigte
    SBG II-Empfänger
    SGB XII-Empfänger
    AsylbLG-Empfänger
    Personenkreise nach Festlegung durch die Wohnkommunen
    (z. B. Menschen mit Handicap - 100%-Behinderungen, Bezieher von Niedrigeinkommen)

    Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet des Landkreises Prignitz mit den teilnehmenden Einrichtungen.

    Zuständig für die Ausstellung des Sozialpasses ist die Verwaltung Ihrer Wohnkommune.

    © Landkreis Prignitz 

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