Inzidenzzahl liegt bei 119,49/100.000 Einwohner

29.03.2021

Allgemeinverfügung des Landkreises Prignitz zur häuslichen Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen tritt ab heute in Kraft

Aktuell sind im Landkreis 183 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Zum Vortag verzeichnet der Landkreis 3 laborbestätigten Fall mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2641 Corona-Fälle. Davon gelten 2318 als genesen.

Es ist kein weiterer Erkrankter verstorben, damit liegt die Zahl bei insgesamt 140 Verstorbenen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) meldet eine Inzidenzzahl von 119,49.

Darüber hinaus wurden seit Ausbruch der Pandemie bei 159 Erkrankten Virusmutationen festgestellt.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Prignitz zur häuslichen Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen

Der Landkreis Prignitz hat eine Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung erlassen, die ab 29.03.2021 in Kraft tritt. Sie regelt das Verhalten von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv getesteten Personen. Diese Verfügung ist im Amtsblatt Nr. 26 veröffentlicht und im Internet auf der Seite des Landkreises Prignitz einsehbar. Diese Allgemeinverfügung gilt bis 30.04.2021.

 

7-Tage-Inzidenz für drei Tage überschritten - § 26, Abs. 2 Eindämmungsverordnung greift ab 30.03.2021

Am 30.03. 21 tritt die durch das Land Brandenburg angeordnete regionale Notbremse im Landkreis Prignitz in Kraft. Der Landkreis Prignitz stellt am 29. März 2021 fest, dass die 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.

Damit müssen die Lockerungen, die seit 8. März 2021 galten, wieder zurückgenommen werden. Grundlage dafür ist die aktualisierte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (§ 26, Absatz 2) vom 19. März 2021.

Somit gelten ab 30. März 2021 im Landkreis Prignitz für mindestens 14 Tage Einschränkungen, welche unmittelbar aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg angeordnet und auch uf der Internetseite des Landkreises Prignitz nachlesbar sind.

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