Geflügelpest - Informationen

Bitte beachten: 
Stallpflicht für Geflügel gilt für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Prignitz!

Stallpflicht im Kreisgebietzoom

Legende:
grün schraffiert > Stallpflicht (gilt für den gesamten Landkreis Prignitz)
blaue Linie > Überwachungszone


Hinweise

Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder anderen Vögeln sind zu richten an:

E-Mail:          veterinaeramt@lkprignitz.de

Telefon:        (03876) 713-402, -413, -419, 440

Fax:               (03876) 713 412

Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:

• Störungen des Allgemeinbefindens

• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme

• Erhöhte Verluste

• Durchfallerkrankungen

• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge

• Niesen, Augenausfluss

• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang


 

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 21.11.2025 zur 1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025

Karte im GIS

 

Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 28.10.2025

Merkblätter

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel/ Friedrich-Löffler-Institutzoom

Aktuelle Pressemitteilungen

 


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