Geflügelpest - Informationen

Aktuell:

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest


Hinweise

Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder anderen Vögeln sind zu richten an:

E-Mail:          veterinaeramt@lkprignitz.de

Telefon:        (03876) 713-402, -413, -419, 440

Fax:               (03876) 713 412

Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:

• Störungen des Allgemeinbefindens

• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme

• Erhöhte Verluste

• Durchfallerkrankungen

• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge

• Niesen, Augenausfluss

• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang

 

Merkblätter

Grafik zum Schutz von Nutzgeflügel/ Friedrich-Löffler-Institutzoom

Aktuelle Pressemitteilungen

  • 19.12.2025

    Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Prignitz aufgehoben


    Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Der Landkreis Prignitz lockert seine Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest. Mit Wirkung zum 20. Dezember 2025 wird die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 aufgehoben. Damit entfällt die landkreisweite Stallpflicht für Nutzvögel.


 


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