19.12.2025
Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Der Landkreis Prignitz lockert seine Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest. Mit Wirkung zum 20. Dezember 2025 wird die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 aufgehoben. Damit entfällt die landkreisweite Stallpflicht für Nutzvögel.
Der Grund: Bislang gab es keinen weiteren Ausbruch der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in der Prignitz. Die Meldungen von verendeten Wildvögeln in der Region sind im Vergleich zu den letzten Wochen stark gesunken und auch die eingesandten Labor-Proben zeigen einen deutlichen Rückgang an Positiv-Testungen. Dies könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass bereits viele Wildvögel in südlichere Gebiete abgewandert sind und sich daher nicht mehr in der Region aufhalten.
Dennoch mahnt das Veterinäramt weiterhin zur Vorsicht. Die Gefahr ist noch nicht gebannt. Halter sollten darauf achten, dass ihr Geflügel nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt und die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin eingehalten werden. Gerade mit Blick auf die Frühjahreszüge kann eine Stallpflicht jederzeit wieder angeordnet werden. Daher der gut gemeinte Hinweis: Bleiben Sie als Halter von Geflügel vorbereitet und bauen Sie möglicherweise neu angeschaffte Einrichtungen zur Aufstallung nicht ab.
© Landkreis Prignitz
