Luca-App startet in ersten sechs Gesundheitsämtern in Brandenburg

03.04.2021

Die Gesundheitsämter der Landkreise Barnim, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz sowie der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus/Chóśebuz und Potsdam können die Luca-App nutzen.

Sie haben die notwendigen Zertifikate der Bundesdruckerei erhalten und die Software wurde dort heute eingerichtet. Bis Ende April sollen dann alle Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg die Luca-Anwendung nutzen können.

Die Luca-App ermöglicht eine digitale Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle – per Smartphone im direkten Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Ziel der App ist es, Kontakte lückenlos zu dokumentieren und fehleranfällige und möglicherweise unvollständige Papier-Kontaktlisten zu ersetzen. Das entlastet nicht nur die Gesundheitsämter bei wichtigen Aufgabe der Kontaktnachverfolgung, sondern zum Beispiel auch Einrichtungen und Unternehmen, die nach der Eindämmungsverordnung verpflichtet sind, Personendaten aller Gäste, Teilnehmenden oder Kundinnen und Kunden in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung zu erfassen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die schnelle und lückenlose Kontaktnachverfolgung bei jeder nachgewiesenen Corona-Infektion ist ein wesentlicher Faktor beim Eindämmen der Pandemie. Nur so können Infektionsketten unterbrochenwerden. Die digitale Kontaktnachverfolgung durch Luca ist ein wichtiger Baustein bei Öffnungsschritten, sobald die Infektionszahlen nachhaltig sinken. Luca erfüllt genau die Anforderungen der Gesundheitsämter. Diese Funktion hat zum Beispiel die Corona-Warn-App noch nicht. Dass so viele Bundesländer einheitlich und abgestimmt vorgehen und sich schnell für eine Anwendung entschieden haben, ist für Bürgerinnen und Bürgern sowie für Unternehmen und Kultureinrichtungen eine gute Nachricht. Entscheidend ist, dass die Nutzung der App freiwillig ist. Niemand wird gezwungen, dass seine Daten digital erfasst und gespeichert werden. Klar ist aber: Wer nach dem Lockdown ins Restaurant oder Theater möchte, muss dort seine Daten für eine spätere Kontaktnachverfolgung hinterlegen. Egal ob digital oder analog.“

Der Vertragsabschluss zur Nutzung der Luca-App erfolgte im Rahmen eines von dem Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die Nord-Bundesländer, Dataport, durchgeführten Vergabeverfahrens, an dem sich neben Brandenburg zehn weitere Bundesländer beteiligt haben. Mecklenburg-Vorpommern hatte Mitte März als erstes Bundesland die Lizenz erworben. Brandenburg stellt rund eine Million Euro für die App-Nutzung in den landesweit 18 Gesundheitsämtern für zunächst ein Jahr bereit.

Die Luca-App hilft überall dort, wo bisher handschriftlich Kontaktlisten ausgefüllt werden mussten. Erhält man dann ein positives Testergebnis, können die Daten durch das Gesundheitsamt nach persönlicher Zustimmung durch den Infizierten abgerufen und Kontaktpersonen automatisch benachrichtigt werden.

Mit Luca können persönliche Kontakt- und Besuchshistorien automatisch erstellt werden, die Datenübermittlung ist verschlüsselt und freiwillig. Die Daten werden bei der Bundesdruckerei gespeichert. Nach dem erfolgten Vertragsabschluss zwischen dem Land und den Entwicklern des Luca-Systems, dem Unternehmen Culture4Life GmbH, werden die erforderlichen Datenbanken für die Gesundheitsämter eingerichtet. Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsämter jeweils ein Zertifikat der Bundesdruckerei erhalten. Und die Gesundheitsämter müssen die Software Sormas nutzen, die eine Verknüpfung mit der App erlaubt. Sormas ist eine E-Health-Software für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zum Management und zur Analyse von Infektionsausbrüchen, wie beispielsweise COVID-19. In Brandenburg haben alle Landkreise bzw. kreisfreie Städte Sormas.

Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger sowie teilnehmende Einrichtungen und Betriebe kostenfrei.

Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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