Inzidenzzahl liegt bei 102,4/100.000 Einwohner

08.04.2021

Verlängerung der verschärften Anordnungen um eine Woche

Aktuell sind im Landkreis 236 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Zum Vortag verzeichnet der Landkreis 22 laborbestätigte Fälle mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2802 Corona-Fälle. Davon gelten 2422 als genesen, 21 Personen mehr als gestern.

Es ist kein weiterer Erkrankter verstorben, damit liegt die Zahl bei insgesamt 144 Verstorbenen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) meldet eine Inzidenzzahl von 102,4/100.000 Einwohner.

Darüber hinaus wurden seit Ausbruch der Pandemie bei 292 Erkrankten Virusmutationen festgestellt. Seit der gestrigen Meldung wurde bei  29 weiteren Erkrankten eine Mutation festgestellt.

Im Zusammenhang mit einem Ereignis in Putlitz wurden 3 weitere Personen positiv auf Covid-19 getestet.
Im Zusammenhang mit einem Ereignis in Berge wurde 1 weitere Person positiv auf Covid-19 getestet.
Im Zusammenhang mit einer positiven Testung auf Covid-19 wurden in einer Einrichtung in Wittenberge 34 Personen in Quarantäne versetzt.

Am 29. März hat der Landkreis die Überschreitung des 100er Inzidenzwertes über zusammenhängend drei Tage festgestellt und öffentlich bekannt gegeben. Daraufhin griffen ab 30. März die in der Eindämmungsverordnung des Landes fixierten verschärften Schutzmaßnahmen. Sie sind gültig bis einschließlich 12. April.

Wird der 100er Inzidenz-Wert vom zehnten bis zum zwölften Tag ununterbrochen unterschritten, können laut Eindämmungsverordnung diese Schutzmaßnahmen aufgehoben werden.  Am heutigen 10. Tag der verschärften Schutzmaßnahmen liegt der Inzidenzwert allerdings immer noch über 100, nämlich bei 102,4, Tendenzen leicht steigend. Damit verlängern sich die verschärften Anordnungen um eine Woche, also bis einschließlich 19. April.

Die Verlängerung endet mit Ablauf des Tages, der auf den siebten Tag der Verlängerung folgt, wenn der 100er Inzidenz-Wert vom dritten bis zum fünften Tag der Verlängerung ununterbrochen unterschritten wird und die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite die Unterschreitung bekannt gegeben hat.

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