Inzidenzzahl liegt bei 133,9/100.000 Einwohner

20.04.2021

„Notbremse“ des Landes wird um eine Woche verlängert

Aktuell sind im Landkreis 245 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Zum Vortag verzeichnet der Landkreis 26 laborbestätigte Fälle mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2962 Corona-Fälle. Davon gelten 2563 als genesen, 3 Personen mehr als gestern. Es ist 1 weiterer Erkrankter verstorben, damit liegt die Zahl bei insgesamt 154 Verstorbenen. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) meldet eine Inzidenzzahl von 133,9/100.000 Einwohner.

Darüber hinaus wurden seit Ausbruch der Pandemie bei 416 Erkrankten Virusmutationen festgestellt.
Seit der gestrigen Meldung wurde bei 10 weiteren Erkrankten eine Mutation festgestellt.

Weil der Inzidenzwert in den vergangenen Tagen die 100er Marke nicht unterschritten hat, gibt die Kreisverwaltung hiermit öffentlich bekannt, dass die in der 7. Eindämmungsverordnung des Landes festgelegten Schutzmaßnahmen mit Wirkung vom 21.4.2021 um weitere sieben Tage bis einschließlich 28.04.2021 verlängert werden.

Zu beachten sind hierbei die vom Kabinett auf den Weg gebrachten schärferen Regeln der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die am Montag in Kraft traten. Dazu gehört u.a. die Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Außerdem gilt:

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt.

Verkaufsstellen des Einzelhandels müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Ausgenommen sind Verkaufsstellen des täglichen Bedarfs. Dazu gehören unter anderem: Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien und Reformhäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tierbedarfshandel, Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte, Banken und Sparkassen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriften-handel, Poststellen, Tankstellen sowie Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Abhol- und Lieferdienste.

Die Sportausübung auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Die Ausübung von Kontaktsport mit haushaltsfremden Personen ist untersagt.

Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: das betrifft neben Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Planetarien, Archiven und öffentlichen Bibliotheken jetzt auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.

Wichtig – davon unberührt bleibt weiter: Der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen, im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs, in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren.

Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).

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