06.06.2025
Die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg hat mit Allgemeinverfügung die Sommerschonzeit (01.06. bis 31.07.) für wiederkäuendes männliches Schalenwild der Altersklasse 1, zusätzlich bei Rehwild auch Altersklasse 2, aufgehoben. Die Aufhebung gilt ab dem 05.06.2025 und ausschließlich auf wildschadensgefährde-ten landwirtschaftlichen Ackerkulturen, nicht aber im Wald.
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