Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

07.07.2025

Bewerbungsfrist: 22.07.2025

Arbeitgeber:  Landkreis Prignitz, Berliner Straße 49 in 19348 Perleberg

Kennziffer: PR 104

Tätigkeitsprofil:

Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird folgender Bezirk für eine Bestellung zum 01.11.2025 (Vergabetermin) im Landkreis Prignitz öffentlich ausgeschrieben.

Kehrbezirk PR 104
Innung Potsdam
Landkreis Prignitz

Orte bzw. Ortsteile:

Bentwisch Gartensiedlung 27 a, Breese, Groß Breese, Groß Breese Hinter dem Ausbau, Lindenberg (bei Wittenberge), Motrich, Müggendorf, Weisen, Wentdorf,

Perleberg (Ahornweg, Akazienweg, Amselweg, An den Hufen, Buchenweg, Dergenthiner Straße, Drosselweg, Feldstraße Ausbau, Friedrichstraße, Kurzer Weg, Lärchenweg, Lindenweg, Meisenweg, Neusser Straße, Norderstedter Straße, Pappelweg, Pinneberger Straße, Ravenslandstraße, Rotkehlchenweg, Stieglitzweg, Tonkital),

Wittenberge (Adorf-Diesterweg-Straße, Am Bahnhof, Am Steintor, Am Stern, Amselweg, An der Stepenitz, Auguststraße, Bäckerstraße, Bad Wilsnacker Landstraße, Bad Wilsnacker Straße, Bahnstraße, Bergstraße, Bismarckplatz, Bossestraße, Brackweg, Bürgermeister-Jahn-Straße, Bürgerstraße, Burgstraße, Dr.-Salvador-Allende-Straße, Elbstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Friedrichstraße, Gartenstraße, Grapenweg, Große-Wall-Straße, Hafenstraße, Havelberger Straße, Hinter den Planken, In den Grapenstücken, Industriestraße, Johannes-Runge-Straße – alle außer 12-34, Karl-Marx-Straße, Karlplatz, Karlstraße, Karstädter Straße, Kirchplatz, Kirchstraße, Kornblumenweg, Krahenstückenweg, Krausestraße 10,11, Kurze-Straße, Laaslicher Straße, Laborstraße, Lerchenweg, Liebigstraße, Meyenburger Straße, Mohnweg, Mohrenstraße, Mühlenstraße, Müllerstraße, Nedwigstraße, Packhofstraße, Perleberger Straße 1 - 35, 139 - 178, Poststraße, Primelweg, Rathausstraße 15 b,c,d, 22 - 81, Röhlstraße, Sandstraße, Scheunenstraße, Schillerplatz, Schillerstraße, Schulplatz, Seddiner Straße, Speicherstraße, Stein-Hardenberg-Straße alle außer 14 – 34, Steinstraße, Tivolistraße, Tüschenweg, Wilhelm-Herz-Straße, Wilhelmstraße, Wüstenweg, Zellwolle-Weg, Zimmerstraße, Zollstraße, Zum Schöpfwerk, Zur AltenÖlmühle, Zur Hafenspitze, Zur Karthane

Kleinstadt-Lage: 61 % (Perleberg, Wittenberge, Wittenberge OT Lindenberg, Wittenberge OT Bentwisch) 

Land-Lage: 39 % (Breese, Gr. Breese, Weisen, Motrich, Müggendorf, Wentdorf)

Gehöft-Lage: 0 %

2960 Gebäude gemäß Kehrbuch

Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)

Senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer PR 104 bis zum 22.07.2025 an den

Landkreis Prignitz
Sb Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle
Berliner Straße 49
19348 Perleberg

Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ zu kennzeichnen.

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Bestellungsbehörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

Anforderungsprofil:

Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach dem SchfHwG und der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung (BbgBAAV) vorgenommen.

Die BbgBAAV finden Sie unter folgendem Link:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgbaav

Das SchfHwG finden Sie unter folgendem Link:

 https://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg

Die Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) finden Sie unter folgendem Link:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/mwegebo

Die Bewerberinnen und Bewerber, die in Ihrer Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, können zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger bestellt werden. (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen, über die für Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen, in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Abs.1 BbgBAAV).

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen (§ 9a Abs. 3 SchfHwG).

Die Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten (§ 4 Abs. 4 und 5 BbgBAAV).  Siehe Anlage § 4 Abs. 4 und 5 BbgBAAV

Im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit wird zudem erforderlich, dass die Bewerber (m/w/d) gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 4 BbgBAAV den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie ggfs. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO den Bewerbungsunterlagen beifügt. Eine Nachreichung dieser Unterlagen ist möglich.

Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.

Versuchen Bewerberinnen oder Bewerber sich durch arglistige Täuschung im Auswahlverfahren einen Vorteil zu verschaffen, werden sie von diesem Verfahren ausgeschlossen (§ 4 Abs. 7 BbgBAAV).

Ist auf der Grundlage der Bewertungspunkte bei Punktegleichstand (0 bis 1 Punkt) keine Entscheidung über die Vergabe des Bezirks möglich, erfolgt die Entscheidung auf Grund der Auswertung vergleichbarer Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 BbgBAAV oder vergleichbarer Kehrbuch- oder Bezirksüberprüfungen oder auf Grund von Bewerbungsgesprächen. Die den Bewerberinnen und Bewerbern in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden nicht erstattet (§ 5 Abs. 4 BbgBAAV).

Nach der Koordinierung nach Abs. 1 benachrichtigt die zuständige Behörde unverzüglich die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten Bewerber. Dabei wird eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung über die Annahme oder Ablehnung der vorgesehenen Bestellung gesetzt und über die Möglichkeit der Rücknahme von weiteren Bewerbungen informiert. Wird die Erklärung über die Annahme auch auf Nachfrage nicht abgegeben, gilt dies als Ablehnung der vorgesehenen Bestellung (§ 6 Abs. 2 BbgBAAV).

Wurden Bewerber nicht für eine Bestellung ausgewählt, besteht ebenfalls die Möglichkeit der kostenlosen Rücknahme von Bewerbungen. Ansonsten ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid (26,50 Euro pro Bescheid, Tarifstelle 6.3.4) Weitere Gebühren werden für die Bewerbung nach Tarifstelle 6.3.1 und 6.3.2 sowie für die Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nach Tarifstelle 6.4.1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWEKGebO) in der derzeit gültigen Fassung erhoben.

Laufbahn: mittlerer Dienst

Tätigkeitsfeld: Handwerk und Produktion

Ausschreibungsweite: national

Anstellungsverhältnis: befristet

Arbeitszeit: Vollzeit

Schlagwort: Bezirksschornsteinfeger

Verwaltungsebene: Kommune

Kontaktdaten/ Adressdaten:

 Ansprechpartnerin: Frau Bahlke
                E-Mail:                  
ordnungsangelegenheiten@lkprignitz.de
                Telefon:                 03876 713 322
                Fax:                       03876 713 432

Adressdaten/Ort der zu besetzenden Stelle

                Name:                    Landkreis Prignitz
                Straße:                   Berliner Str. 49
                PLZ:                       19348
                Ort:                         Perleberg

Angaben der Bewerbung (§ 4 Abs. 4 und 5 BbgBAAV)

§ 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen

(4) Die Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:

1.     den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, eine Anschrift und eine Telefonnummer sowie falls vorhanden eine E-Mail-Adresse,

2.     einen tabellarischen Lebenslauf, der lückenlose Angaben über die schulische und berufliche Vorbildung sowie den beruflichen Werdegang enthält und aus dem der Beginn sowie das Ende der jeweiligen Tätigkeiten auf den Tag genau hervorgehen,

3.     einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle: Zeugnisse mit Notenangaben über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über jeweils gleichwertige Qualifikationen; im Fall einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,

4.     Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten in Form von Bestellungsurkunden, Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen und Sozialversicherungsnachweisen der letzten zehn Jahre,

5.     Nachweise über

a.     zusätzliche berufsbezogene Qualifikationen und Abschlüsse,

b.     zusätzliche berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten sieben Jahre; die Nachweise müssen jeweils die bestätigte Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden, Datum, Beginn, Ende und Ort der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme, den Namen des Referenten und die wesentlichen Inhalte der Fort- und Weiterbildungsmaßnahme enthalten sowie

c.     gesetzlich vorgeschriebene beziehungsweise vorgesehene Zeiten während der letzten zehn Jahre, insbesondere Grundwehrdienstzeiten, Elternzeiten, Pflegezeiten und Zeiten der Berufsunfähigkeit, wobei maximal zwei Jahre anerkannt werden,

6.     eine Eigenerklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erfüllt,

7.     eine Eigenerklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt,

8.     eine Eigenerklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist,

9.     eine Eigenerklärung der Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, dass sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erforderlich sind,

10.   eine Eigenerklärung darüber, ob eine dieser Bewerbung vorangegangene Bestellung innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Ausschreibung gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes aufgehoben, gemäß § 11 Absatz 2 des Schornsteinfegergesetzes widerrufen oder gemäß § 11 Absatz 1 des Schornsteinfegergesetzes zurückgenommen wurde oder ob andere Aufsichtsmaßnahmen im Sinne von § 21 Absatz 3 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ergriffen wurden; anzugeben sind jeweils die seinerzeit zuständige Behörde, die genauen Maßnahmen sowie das Aktenzeichen des Verfahrens und

11.   in Fällen, in denen die Bewerberin oder der Bewerber bereits Inhaberin oder Inhaber eines Bezirks außerhalb des Landes Brandenburg ist, den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer der für diesen Bezirk zuständigen Aufsichtsbehörde.

(5) Die Bewerbungsunterlagen nach Absatz 4 Nummer 3 bis 5 können der zuständigen Behörde als Kopie eingereicht werden. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die Bewerbungsunterlagen nach Absatz 4 Nummer 6 bis 10 dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Den Bewerbungsunterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine deutsche Übersetzung von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer beizulegen. Nachweise nach Absatz 4 Nummer 5b ohne bestätigte Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden werden nur als halbtägige Veranstaltungen anerkannt.

 


© Landkreis Prignitz 


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