Geflügelpest: Fälle bestätigt, Aufstallung wird morgen angeordnet

27.10.2025

Die Vogelgrippe ist im Landkreis Prignitz angekommen. Für die Verdachtsfälle bei den verendet aufgefundenen Wildvögeln gibt es die endgültige Bestätigung durch das Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems. Darauf wird der Landkreis Prignitz morgen mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung reagieren, die am Mittwoch, 29. Oktober 2025, in Kraft tritt.

Inhalt: Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln,

Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz.

Die Aufstallung von Geflügel ist geboten, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und hohe wirtschaftliche Verluste zu vermeiden. Ebenso wird die Jagd auf Federwild untersagt.

Jeder Halter von Geflügel hat seinen Tierbestand, sollte dies noch nicht geschehen sein, im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz schriftlich, telefonisch (Tel. 03876 713 402, -413) oder per Mail unter veterinaeramt@lkprignitz.de anzumelden.

Außerdem werden alle Halter von Geflügel auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen. Auf der Internetseite des Landkreises Prignitz sind entsprechende Merkblätter einsehbar.

Die komplette Tierseuchenallgemeinverfügung finden Sie in unserem Amtsblatt Nr. 44.

© Landkreis Prignitz 


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