28.10.2025
Aufstallungspflicht ab 29.10.2025
Die in unserer Pressemitteilung 282 / 2025 am Montag, 27. Oktober, angekündigte Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) ist nun auf unserer Webseite und in unserem Amtsblatt abrufbar. Mit der Verfügung wird für den ganzen Landkreis die Aufstallung von Geflügel angeordnet.
Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz.
Abgerufen werden kann die
Allgemeinverfügung im
Amtsblatt Nr. 44 vom 28.10.2025
Aktuell erhalten wir immer mehr positive Befunde von auf Geflügelpest untersuchten verendeten Wildvögeln, besonders von Kranichen. Weit mehr Tiere werden verendet aufgefunden, zum jetzigen Zeitpunkt können diese jedoch nur noch stichprobenartig untersucht werden. Die Fälle verteilen sich über den gesamten Landkreis.
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