Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29.10.2025

21.11.2025

Aufhebung der Schutzzone und Eingliederung in die Überwachungszone - Stallpflicht bleibt weiterhin bestehen!!

Hinweis:
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28.10.2025 zur Anordnung der Stallpflicht für Geflügel bleibt unberührt.

Karte zur Allgemeinverfügung

Legende:
grün schraffiert > Stallpflicht (gilt für den gesamten Landkreis Prignitz)
blaue Linie > Überwachungszone

© Landkreis Prignitz 


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