10.02.2026
Im Zusammenhang mit dem Auftreten der Geflügelpest im Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat auch der Landkreis Prignitz am 9. Februar 2026 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 10. Februar 2026, in Kraft tritt. Grund: Die Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb reicht in den Landkreis Prignitz hinein. Für die Halter innerhalb der Zonen wird unter anderem wieder die Aufstallung ihrer Vögel angeordnet.
Hintergrund: Am 7. Februar 2026 wurde bei einem Geflügelbestand in der Gemeinde Heiligengrabe im Landkreis Ostprignitz-Ruppin das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus (HPAI) Subtyp H5N1 amtlich festgestellt. Der betroffene Bestand befindet sich beim Ort Heiligengrabe selbst. Um ihn herum wird in einem Drei-Kilometer-Radius eine Schutzzone festgelegt, welche auch zwei kleine Gebiete im Landkreis Prignitz betrifft: kurz vor Heidelberg und kurz vor Wilmersdorf.
Um die Schutzzone wird zudem eine Überwachungszone mit einem Radius von etwa zehn Kilometern festgelegt. Sie streift die Kernstadt Pritzwalk und umfasst den östlichen Teil des Stadtgebiets mit den Orten Sarnow, Bölzke, Kemnitz, Beveringen, Alt Krüssow, Neu Krüssow, Wilmersdorf, Streckenthin, Sadenbeck und Könkendorf, außerdem Boddin-Langnow und Heidelberg in der Gemeinde Groß Pankow, Breitenfeld in der Gemeinde Gumtow sowie Ellershagen im Amt Meyenburg.
Eine Karte mit dem genauen Verlauf der Restriktionszonen ist Bestandteil der Tierseuchenallgemeinverfügung.
In der Schutz- und Überwachungszone gelten eine ganze Reihe von Verboten bei der Nutzung von und im Umgang mit Geflügel, die den Zweck haben, eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Sie sind im einzelnen in der Allgemeinverfügung aufgeführt.
Wichtig: Geflügel oder andere gehaltene Vögel sind von anderen Tieren und von wildlebenden Tieren abzusondern und in geschlossenen Ställen aufzustallen. Alternativ können Geflügel und andere gehaltene Vögel unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
Jeder Tierhalter von Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln in der Schutz- und Überwachungszone hat seine Tiere zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Personen, die mit dem Geflügel oder anderen gehaltenen Vögeln in Berührung kommen, beim Betreten oder Verlassen des Betriebes Hygienemaßnahmen beachten. Bei Auffälligkeiten im Bestand bitte unbedingt beim Sb Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz des Landkreis Prignitz, entweder per E-Mail an veterinaeramt@lkprignitz.de oder telefonisch an 03876 713-402 und -413 melden. Wenn noch nicht geschehen, ist hier auch die Haltung von Geflügel und anderen Vögeln unter Angabe der Art, Anzahl, Nutzungskategorie und Standort der Tiere zu melden oder gegebenenfalls zu aktualisieren.
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