08.10.2026
Für Projekte des Förderjahres 2027 endet die aktuelle Antragsfrist am 15. Oktober 2026.
Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aufmerksam machen. Gefördert werden Projekte, die Menschen einen aktiven Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen und kulturelle Teilhabe stärken.
Wer
kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt
sind:
-
Gemeinnützige juristische Personen
des privaten Rechts, z.B. eingetragene gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder
gemeinnützige Gesellschaften,
-
Kommunale Gebietskörperschaften
sowie Gemeindeverbände.
Der Sitz des Antragstellers muss nicht zwingend im Land Brandenburg liegen, das Projekt muss jedoch in Brandenburg durchgeführt werden und sich überwiegend an Menschen richten, die in Brandenburg leben.
Was
wird gefördert?
Das
Programm unterscheidet zwei Förderlinien:
Förderlinie
I – Projektförderung
Gefördert
werden zeitlich begrenzte Projekte der kulturellen Bildung und Teilhabe. Hierzu
zählen insbesondere:
-
Neue und impulsgebende Ansätze der
Kunst- und Kulturvermittlung,
-
Kreative Weiterentwicklungen
bestehender Vermittlungsangebote,
-
Projekte zur aktiven kulturellen
Teilhabe,
-
Generationsübergreifende Angebote,
-
Interkulturelle und integrative
Kulturprojekte,
-
Projekte der demokratischen
Teilhabe,
-
Vorhaben zur Stärkung regionaler
Identität sowie
-
Kooperationen und Vernetzungen im
Bereich der kulturellen Bildung.
Förderlinie
II – Strukturförderung
Gefördert
werden längerfristige Vorhaben zum Aufbau, zur
Weiterentwicklung und zur Festigung nachhaltiger Strukturen der kulturellen
Bildung und Kulturvermittlung. Eine Förderung ist über einen Zeitraum von
bis zu drei Jahren möglich. Förderfähig sind dabei die unmittelbar für das
Projekt notwendigen Ausgaben:
-
Projektbezogene Personalausgaben,
-
Honorare,
-
Projektbezogene Sachausgaben,
-
Fahrtkosten sowie
-
Übernachtungskosten.
Förderhöhe
und Eigenanteil
Förderlinie
I
-
Mindestzuwendung: 2.500 EURO
-
Förderquote: grundsätzlich bis zu 80
% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (mindestens 20% Eigen- bzw. Drittmittel)
-
In begründeten Ausnahmefällen ist
eine Förderung von bis zu 100% möglich.
Förderlinie
II
-
Mindestzuwendung: 20.000 EURO pro
Jahr
-
Förderquote: grundsätzlich bis zu 80
% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (mindestens 20% Eigen- bzw. Drittmittel)
-
Förderung über einen Zeitraum von
bis zu drei Jahren möglich.
Besondere
Fördervoraussetzungen
-
Das Projekt muss im Land Brandenburg
durchgeführt werden.
-
Das Angebot muss sich überwiegend an
Menschen richten, die im Land Brandenburg leben.
-
Das Vorhaben muss einen
nachvollziehbaren Bezug zur kulturellen Bildung und Teilhabe nachweisen.
-
Die Gesamtfinanzierung muss
gesichert sein und im Kosten- und Finanzierungsplan dargestellt werden.
-
Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich
erst nach Maßgabe der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen begonnen werden.
Was
wird nicht gefördert?
Nicht
gefördert werden Vorhaben ohne ausreichenden Bezug zur kulturellen Bildung und
Teilhabe sowie Ausgaben, die dem beantragten Projekt nicht unmittelbar
zugeordnet werden können.
Antragstellung
und Frist
Die
Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Brandenburgischen Gesellschaft
für Kultur und Geschichte gGmbH. Der Antrag wird zunächst elektronisch unter https://bkg.antraege.online/sign-in
eingereicht und ist anschließend entsprechend den Vorgaben rechtsverbindlich
unterzeichnet einzureichen.
Für Projekte des Förderjahres 2027 endet die aktuelle Antragsfrist am 15. Oktober 2026.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie den Antragsunterlagen finden Sie unter: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/lfp-ueber-das-programm/ sowie unter https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/
Weiterleitungshinweis:
Gerne
können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte
Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung
von Interesse sein könnte.
Rückmeldehinweis:
Sollte
aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung
hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden
Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de
erfolgen.
© Landkreis Prignitz
