Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

08.10.2026

Für Projekte des Förderjahres 2027 endet die aktuelle Antragsfrist am 15. Oktober 2026.

Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg aufmerksam machen. Gefördert werden Projekte, die Menschen einen aktiven Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen und kulturelle Teilhabe stärken.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
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Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, z.B. eingetragene gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften,
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Kommunale Gebietskörperschaften sowie Gemeindeverbände. 

Der Sitz des Antragstellers muss nicht zwingend im Land Brandenburg liegen, das Projekt muss jedoch in Brandenburg durchgeführt werden und sich überwiegend an Menschen richten, die in Brandenburg leben.

Was wird gefördert?
Das Programm unterscheidet zwei Förderlinien:

Förderlinie I – Projektförderung
Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte der kulturellen Bildung und Teilhabe. Hierzu zählen insbesondere:
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Neue und impulsgebende Ansätze der Kunst- und Kulturvermittlung,
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Kreative Weiterentwicklungen bestehender Vermittlungsangebote,
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Projekte zur aktiven kulturellen Teilhabe,
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Generationsübergreifende Angebote,
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Interkulturelle und integrative Kulturprojekte,
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Projekte der demokratischen Teilhabe,
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Vorhaben zur Stärkung regionaler Identität sowie
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Kooperationen und Vernetzungen im Bereich der kulturellen Bildung.

Förderlinie II – Strukturförderung
Gefördert werden längerfristige Vorhaben zum Aufbau, zur Weiterentwicklung und zur Festigung nachhaltiger Strukturen der kulturellen Bildung und Kulturvermittlung. Eine Förderung ist über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich. Förderfähig sind dabei die unmittelbar für das Projekt notwendigen Ausgaben:
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Projektbezogene Personalausgaben,
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Honorare,
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Projektbezogene Sachausgaben,
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Fahrtkosten sowie
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Übernachtungskosten.

Förderhöhe und Eigenanteil
Förderlinie I
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Mindestzuwendung: 2.500 EURO
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Förderquote: grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (mindestens 20% Eigen- bzw. Drittmittel)
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In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung von bis zu 100% möglich.

Förderlinie II
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Mindestzuwendung: 20.000 EURO pro Jahr
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Förderquote: grundsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (mindestens 20% Eigen- bzw. Drittmittel)
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Förderung über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich.

Besondere Fördervoraussetzungen
-       Das Projekt muss im Land Brandenburg durchgeführt werden.
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Das Angebot muss sich überwiegend an Menschen richten, die im Land Brandenburg leben.
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Das Vorhaben muss einen nachvollziehbaren Bezug zur kulturellen Bildung und Teilhabe nachweisen.
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Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und im Kosten- und Finanzierungsplan dargestellt werden.
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Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Maßgabe der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen begonnen werden.

Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Vorhaben ohne ausreichenden Bezug zur kulturellen Bildung und Teilhabe sowie Ausgaben, die dem beantragten Projekt nicht unmittelbar zugeordnet werden können.

Antragstellung und Frist
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Der Antrag wird zunächst elektronisch unter https://bkg.antraege.online/sign-in eingereicht und ist anschließend entsprechend den Vorgaben rechtsverbindlich unterzeichnet einzureichen.

Für Projekte des Förderjahres 2027 endet die aktuelle Antragsfrist am 15. Oktober 2026.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie den Antragsunterlagen finden Sie unter: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/lfp-ueber-das-programm/ sowie unter https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/

Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.

© Landkreis Prignitz 


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