09.10.2026
Antragstellung bis spätestens 26. Oktober 2026
Gefördert werden kleinere Projekte in Ostdeutschland, die Begegnung und Austausch ermöglichen, demokratische Kultur stärken oder Empowerment fördern und Diskriminierung entgegenwirken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hierzu zählen beispielsweise gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände und soziale Träger, Stiftungen sowie weitere gemeinnützige Organisationen – für die Antragstellung ist ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich.
Was wird gefördert?
Gefördert
werden Projekte aus drei Themenbereichen:
-
Begegnung und Austausch = Projekte,
die Menschen zusammenbringen, neue Begegnungsmöglichkeiten schaffen und zum
gemeinsamen Austausch und Mitmachen anregen.
-
Demokratische Kultur = Projekte, die
demokratische Werte und gesellschaftliche Beteiligung stärken und Möglichkeiten
zur aktiven Mitgestaltung schaffen.
-
Empowerment und Abbau von Diskriminierung
= Projekte, die Menschen darin unterstützen, ihre Perspektiven und Interessen
einzubringen, und die sich mit Diskriminierung und Ausgrenzung
auseinandersetzen.
Praxisbeispiele
Die
Bandbreite bereits geförderter Projekte zeigt, dass unterschiedliche
Organisationen und Vereinsbereiche angesprochen werden können. Unterstützt
wurden in der Vergangenheit beispielsweise:
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ein Dorfbegegnungsfest mit
gemeinsamen Planungstreffen,
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eine Generationenkonferenz von
Jugendlichen und älteren Menschen,
-
eine Jugend-Gamenight mit Austausch
über die Wünsche und Anliegen junger Menschen,
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ein DemokratieDinner bzw. eine
gemeinsame Kaffeetafel als Begegnungsformat,
-
ein Beteiligungs- und Fotoprojekt
zur Sichtbarkeit engagierter Jugendlicher,
-
eine gemeinschaftliche Pflanzaktion
sowie
-
ein interkulturelles Musik- und
Begegnungsprojekt.
Förderhöhe,
Eigenanteil und Projektvolumen
-
Förderung von bis zu 5.000 Euro pro
Projekt
-
Kleinstprojekte können mit bis zu
2.000 Euro gefördert werden
-
Ein Eigenanteil ist nicht
erforderlich
-
Die Gesamtkosten des Projekts dürfen
maximal 30.000 Euro betragen
Projektlaufzeit und Antragsfrist
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. In der aktuellen Förderrunde muss der Projektbeginn zwischen dem 1. Februar und 30. April 2027 liegen und die Antragstellung bis spätestens 26. Oktober 2026 erfolgen.
Antragstellung
Für die Antragstellung ist ca. 1h einzuplanen und es muss ein gültiger Festsetzungs- oder Freistellungsbescheid vorliegen. Die Antragstellung erfolgt online unter: https://aktion.buerger-fuer-buerger.de/gemeinschaftsfonds-antrag/
Weitere Informationen zur Förderung sind zu finden unter https://www.zukunftswege-ost.de/mikrofoerderung/
Beratung und Informationsveranstaltung
Für
Fragen zur Förderung, zur Förderfähigkeit einer Projektidee und zur
Antragstellung bietet die Stiftung eine Beratung an:
-
Jeden Montag von 11:00 bis 13:00 Uhr
telefonisch unter 0345 / 68898 200 sowie
-
Per Mail unter zukunftswege-ost@buerger-fuer-buerger.de
Zusätzlich findet am 21. Oktober 2026 eine weitere digitale Informationsveranstaltung zur Förderung und Antragstellung statt, Anmeldungen sind unter https://www.zukunftswege-ost.de/veranstaltung/ möglich.
Weiterleitungshinweis:
Gerne
können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte
Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung
von Interesse sein könnte.
Rückmeldehinweis:
Sollte
aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung
hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden
Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de
erfolgen.
© Landkreis Prignitz
