Mikroförderung der Gemeinschaftsinitiative „Zukunftswege Ost“

09.10.2026

Antragstellung bis spätestens 26. Oktober 2026

Gefördert werden kleinere Projekte in Ostdeutschland, die Begegnung und Austausch ermöglichen, demokratische Kultur stärken oder Empowerment fördern und Diskriminierung entgegenwirken. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hierzu zählen beispielsweise gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände und soziale Träger, Stiftungen sowie weitere gemeinnützige Organisationen – für die Antragstellung ist ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte aus drei Themenbereichen:
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Begegnung und Austausch = Projekte, die Menschen zusammenbringen, neue Begegnungsmöglichkeiten schaffen und zum gemeinsamen Austausch und Mitmachen anregen.
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Demokratische Kultur = Projekte, die demokratische Werte und gesellschaftliche Beteiligung stärken und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung schaffen.
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Empowerment und Abbau von Diskriminierung = Projekte, die Menschen darin unterstützen, ihre Perspektiven und Interessen einzubringen, und die sich mit Diskriminierung und Ausgrenzung auseinandersetzen. 

Praxisbeispiele

Die Bandbreite bereits geförderter Projekte zeigt, dass unterschiedliche Organisationen und Vereinsbereiche angesprochen werden können. Unterstützt wurden in der Vergangenheit beispielsweise:
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ein Dorfbegegnungsfest mit gemeinsamen Planungstreffen,
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eine Generationenkonferenz von Jugendlichen und älteren Menschen,
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eine Jugend-Gamenight mit Austausch über die Wünsche und Anliegen junger Menschen,
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ein DemokratieDinner bzw. eine gemeinsame Kaffeetafel als Begegnungsformat,
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ein Beteiligungs- und Fotoprojekt zur Sichtbarkeit engagierter Jugendlicher,
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eine gemeinschaftliche Pflanzaktion sowie
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ein interkulturelles Musik- und Begegnungsprojekt. 

Förderhöhe, Eigenanteil und Projektvolumen
-       Förderung von bis zu 5.000 Euro pro Projekt
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Kleinstprojekte können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden
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Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich
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Die Gesamtkosten des Projekts dürfen maximal 30.000 Euro betragen 

Projektlaufzeit und Antragsfrist

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. In der aktuellen Förderrunde muss der Projektbeginn zwischen dem 1. Februar und 30. April 2027 liegen und die Antragstellung bis spätestens 26. Oktober 2026 erfolgen.

Antragstellung

Für die Antragstellung ist ca. 1h einzuplanen und es muss ein gültiger Festsetzungs- oder Freistellungsbescheid vorliegen. Die Antragstellung erfolgt online unter: https://aktion.buerger-fuer-buerger.de/gemeinschaftsfonds-antrag/

Weitere Informationen zur Förderung sind zu finden unter  https://www.zukunftswege-ost.de/mikrofoerderung/

Beratung und Informationsveranstaltung

Für Fragen zur Förderung, zur Förderfähigkeit einer Projektidee und zur Antragstellung bietet die Stiftung eine Beratung an:
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Jeden Montag von 11:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter 0345 / 68898 200 sowie
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Per Mail unter zukunftswege-ost@buerger-fuer-buerger.de

Zusätzlich findet am 21. Oktober 2026 eine weitere digitale Informationsveranstaltung zur Förderung und Antragstellung statt, Anmeldungen sind unter https://www.zukunftswege-ost.de/veranstaltung/ möglich.

Weiterleitungshinweis:
Gerne können Sie diese Information adressatengerecht weiterleiten an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur: innen, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

Rückmeldehinweis:
Sollte aus dieser Weiterleitung oder Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der betreffenden Antragstellenden. Die Rückmeldung kann gern per E-Mail an foerdermittelmanagement@lkprignitz.de erfolgen.

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