Zahlen, Fakten, Hintergründe

Flüchtlinge und Asylsuchende sind Menschen, die aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen mussten.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang.

Die aktuellen Krisen in der Welt, zum Beispiel in Syrien, in Afghanistan, im Irak oder in der Ukraine, führen zu deutlich steigenden Flüchtlingszahlen. Das gilt für Brandenburg ebenso wie für alle anderen Bundesländer insbesondere seit Herbst 2012. Das stellt vor allem die Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Unterkunft und Betreuung der Asylsuchenden und Flüchtlinge zuständig sind, vor enorme Herausforderungen.

Jedes Bundesland muss einen bestimmten Anteil von Asylsuchenden aufnehmen. Die Verteilung innerhalb Deutschlands auf die einzelnen Länder erfolgt vor allem nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. Nach der Verteilungsquote für das Jahr 2015 muss das Land Brandenburg 3,06053 % aller Asylantragsteller der Bundesrepublik aufnehmen.

Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt (Kreis Oder-Spree). Sie gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH), die der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern untersteht.

Dort ist aufgrund der weltweiten Krisen ein starker Anstieg bei der Zahl der neu ankommenden Flüchtlinge zu verzeichnen.

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