Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

BAföG - Bundesausbildungsförderungsgesetz

Elektronische Antragstellung – BAföG Digital

Flyer zum BaföG

Statt auf Papier, kann der Antrag online auf www.bafög-digital.de gestellt werden. 

Dabei füllen Antragstellende nicht einfach über das Internet bereitgestellte Formulare online aus, sondern erhalten Zugang zu einem Online
Tool, über das sie Schritt für Schritt alle notwendigen Daten eingeben. Eine nutzerfreundliche Menüführung und Hilfetexte unterstützen die Antragstellung. Notwendige Dokumente können bequem per Uploadfunktion, z. B. auch über die BAföG Digital-App, hochgeladen werden. 

Der Bearbeitungsprozess kann jederzeit unterbrochen und fortgesetzt werden, denn die Daten werden in einem persönlichen Account gespeichert. Über diesen können die Antragstellenden den Status ihres Antrags jederzeit online nachverfolgen. Eine Datenübernahme in Folgeanträge ist ebenso enthalten.

Durch die Einbindung der BundID bei „BAföG Digital“ ist darüber hinaus eine sichere Identifizierung und Authentifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises möglich. Für Antragstellende, die nicht über die technischen Voraussetzungen der eID-Funktion verfügen, bietet „BAföG Digital“ auch einen niederschwelligen Zugang an. Auch in diesem Fall kann der Antrag vollständig medienbruchfrei gestellt werden. „BAföG Digital“ kann auf allen PCs, Tablets und Smartphones genutzt werden.

Umfassende Informationen und Serviceangebote zum BAföG finden Sie auf der offiziellen und zentralen Webseite des Bundes für die staatliche Ausbildungsförderung in Deutschland: www.bafög.de

Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist. Das ist der Fall, wenn der gewünschte Abschluss nicht in der Nähe gemacht werden kann. Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen. BAföG-Leistungen müssen schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann elektronisch oder mit dem Antragsformblatt per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden. Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also nicht zurückgezahlt werden.

Benötigte Belege

- Mietvertrag (falls nicht bei den Eltern wohnend)
- Einkommensnachweise der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr

weitere Hinweise

In den Formblättern wird erläutert, welche Angaben Sie belegen müssen. Bitte fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten.

Rechtsvorschriften

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen