Mit Wirkung vom 06.01.2023 sind alle Beschränkungen für Geflügelhalter im Landkreis Prignitz, die nach Ausbruch der Geflügelpest angeordnet werden mussten, aufgehoben. Glücklicherweise wurden keine neuen Seuchenfälle festgestellt. Trotzdem sind alle Geflügelhalter aufgerufen, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu schützen. Besonders der in wenigen Wochen einsetzende Vogelzug erhöht nochmals die Gefahr einer Viruseinschleppung.
Auch für Geflügelhalter in der am 07.12.2022 festgelegten Schutzzone um den Geflügelpest-Ausbruch in Porep gelten ab dem 28.12.2022 nur noch die Vorschriften der Überwachungszone.
Die strengen Beschränkungen, die seit 03.12.2022 für Geflügelhalter in der um den Seuchenausbruch in Schmolde gebildeten Schutzzone gelten, können jetzt gelockert werden.
Allgemeinverfügung tritt am 8. Dezember 2022 in Kraft
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 02.12.2022 - Festlegung einer Schutzzone und einer Überwachungszone tritt am 03.12.2022 in Kraft
Kreiseigene Impfstelle stellt Dienst bis voraussichtlich Mitte Januar 2023 ein
Anordnung zusätzlicher Maßnahmen für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe
Übersicht über die Entlastungsmaßnahmen des Bundes
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